Zwischenzeugnis: Alles, was Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wissen müssen

Wann lohnt sich ein Zwischenzeugnis wirklich? Und was unterscheidet es vom abschliessenden Arbeitszeugnis? Das Zwischenzeugnis ist ein wichtiges Dokument im Berufsleben – es spiegelt Leistung, Verhalten und Zusammenarbeit während eines laufenden Arbeitsverhältnisses wider. Es kann auf Wunsch des Arbeitnehmers oder durch den Arbeitgeber ausgestellt werden und dient als Zwischenbilanz der bisherigen Tätigkeit. Besonders bei Veränderungen im Unternehmen oder geplanten Bewerbungen schafft es Klarheit und Transparenz. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann das Zwischenzeugnis gezielt als Karrieretool nutzen. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zu Inhalt, Aufbau und rechtlicher Grundlage.

Das Wichtigste in Kürze für Schnellleser

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist eine schriftliche Beurteilung, die den aktuellen Stand des Arbeitsverhältnisses festhält. Es bewertet die Leistung, das Verhalten und die Zusammenarbeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es kann sowohl vom Arbeitnehmer angefordert als auch vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Ziel ist es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit über den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu schaffen.

Abgrenzung zum Arbeitszeugnis

Der wesentliche Unterschied zwischen Zwischen- und Arbeitszeugnis liegt im Zeitpunkt und im Zweck. Während das Arbeitszeugnis am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird und eine abschliessende Bewertung enthält, dient das Zwischenzeugnis als Zwischenbilanz. Es beschreibt die aktuelle Situation und lässt die zukünftige Entwicklung offen. Auch die sprachliche Form unterscheidet sich: Beim Zwischenzeugnis wird meist im Präsens formuliert, da das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Inhaltlich sind beide Zeugnisse vergleichbar, was bedeutet, dass ein Zwischenzeugnis als Grundlage für das spätere Schlusszeugnis dienen kann. Es ist daher ratsam, bei der Ausstellung auf eine sorgfältige Formulierung zu achten.

Wann kann man ein Zwischenzeugnis verlangen oder ausstellen?

Ein Zwischenzeugnis kann jederzeit angefordert werden, sofern ein „berechtigtes Interesse besteht“. Dieses Interesse muss nachvollziehbar sein, etwa bei internen Veränderungen, einem Vorgesetztenwechsel oder einer anstehenden Bewerbung. Arbeitgeber sollten Anfragen auf ein Zwischenzeugnis nicht als Misstrauensvotum verstehen, sondern als Zeichen von Professionalität und Transparenz. Auch für Unternehmen ist es vorteilhaft, aktuelle Leistungsbewertungen festzuhalten. In der Praxis wird ein Zwischenzeugnis meist auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt, kann aber auch von Arbeitgeberseite initiiert werden, etwa bei organisatorischen Umstrukturierungen.

Gesetzliche Grundlage in der Schweiz

Gemäss Art. 330a des Obligationenrechts (OR) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistung und sein Verhalten. Dieses Recht umfasst ausdrücklich auch Zwischenzeugnisse, sofern ein sachlicher Grund besteht. Arbeitgeber dürfen den Antrag nicht ohne berechtigten Grund ablehnen. Eine gesetzliche Formvorschrift gibt es nicht, doch die Rechtsprechung verlangt, dass das Zeugnis wohlwollend, aber wahrheitsgemäss verfasst wird. Damit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer weder benachteiligt noch in ihrer beruflichen Laufbahn behindert werden. In Streitfällen können Arbeitnehmer sogar eine gerichtliche Korrektur verlangen.

Gängige Anlässe für ein Zwischenzeugnis

In der Praxis gibt es zahlreiche Anlässe, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Typische Gründe sind ein Vorgesetztenwechsel, eine bevorstehende Versetzung oder eine interne Bewerbung. Auch längere Abwesenheiten wie Mutterschaft, Krankheit oder Militärdienst rechtfertigen ein Zwischenzeugnis. Zudem kann es bei Umstrukturierungen oder Fusionen sinnvoll sein, um die bisherige Leistung zu dokumentieren. Manche Arbeitnehmer verlangen regelmässig alle paar Jahre ein Zwischenzeugnis, um ihre berufliche Entwicklung nachvollziehbar festzuhalten. Arbeitgeber profitieren ebenfalls davon, weil sie eine aktuelle Beurteilung als Grundlage für Mitarbeitergespräche nutzen können.

Inhalt eines Zwischenzeugnisses

Ein Zwischenzeugnis folgt einem klaren inhaltlichen Aufbau und soll ein vollständiges, aber ausgewogenes Bild der bisherigen Tätigkeit vermitteln. Es enthält:

  • persönlichen Angaben
  • Positionsbezeichnung
  • Beschreibung der Aufgaben
  • Bewertung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens
  • Grund des Zwischenzeugnisses


Wichtig ist, dass die Formulierungen objektiv, positiv und ohne versteckte Kritik ausfallen. Die Beurteilung muss auf Beobachtungen beruhen, die sich auf den bisherigen Zeitraum beziehen. Arbeitgeber sollten das Dokument sorgfältig prüfen, da es oft Grundlage für spätere Arbeitszeugnisse oder Bewerbungen ist.

Formale Anforderungen

Ein Zwischenzeugnis muss schriftlich auf offiziellem Firmenpapier ausgestellt werden und alle relevanten Daten enthalten. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Beschäftigungsdauer, Position und Verantwortungsbereich. Das Dokument ist mit Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers zu versehen. Die Sprache sollte klar und sachlich sein, juristische oder wertende Begriffe sind zu vermeiden. Zudem muss die Datierung den genauen Zeitpunkt der Ausstellung widerspiegeln, um Missverständnisse zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten ihr Zwischenzeugnis sorgfältig prüfen und bei Unstimmigkeiten um Korrektur bitten.

Aufbau und typische Gliederung

Ein professionelles Zwischenzeugnis besteht aus fünf zentralen Teilen:

  1. Einleitung: Angaben zu Person, Funktion und Eintrittsdatum.
  2. Aufgabenbeschreibung: Darstellung der Haupt- und Nebenaufgaben.
  3. Leistungsbeurteilung: Bewertung von Fachkenntnissen, Arbeitsweise und Einsatzbereitschaft.
  4. Sozialverhalten: Einschätzung des Umgangs mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden.
  5. Schlussformel: Ausstellungsgrund, Hinweis auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und Dank für die bisherige Zusammenarbeit.


Diese Struktur sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit mit späteren Zeugnissen. Bei Führungskräften wird häufig zusätzlich das Führungsverhalten bewertet.

Zwischenzeugnis vs. Arbeitszeugnis

Obwohl Zwischen- und Arbeitszeugnis inhaltlich ähnlich aufgebaut sind, unterscheiden sie sich in Funktion, Zeitpunkt und Formulierung. Das Arbeitszeugnis schliesst das Arbeitsverhältnis ab, während das Zwischenzeugnis eine laufende Phase beschreibt. Beide Dokumente dienen dem Nachweis von Leistung und Verhalten, doch das Zwischenzeugnis wird eher als internes Instrument oder für Bewerbungen während der Anstellung genutzt. In vielen Fällen bildet es später die Grundlage für das endgültige Arbeitszeugnis, weshalb die inhaltliche Konsistenz beider Dokumente entscheidend ist.

Funktion & Ziel

Das Zwischenzeugnis soll den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses objektiv darstellen. Es dient als Nachweis für Engagement und Leistungsbereitschaft, kann aber auch als vertrauensbildende Massnahme fungieren. Arbeitgeber zeigen damit Wertschätzung und Transparenz, Arbeitnehmer erhalten eine Bestätigung ihrer bisherigen Arbeit. Das Arbeitszeugnis hingegen dient als Referenz für neue Arbeitgeber und hat eine grössere rechtliche Tragweite. Beide Dokumente haben das Ziel, die berufliche Entwicklung nachvollziehbar zu dokumentieren, jedoch in unterschiedlichen Kontexten.

Sprachliche Unterschiede

Im Zwischenzeugnis wird in der Regel im Präsens formuliert („Herr Müller ist“), da das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Beim Arbeitszeugnis verwendet man das Präteritum („Herr Müller war“), da die Zusammenarbeit beendet ist. Auch der Schlussabschnitt unterscheidet sich: Während das Arbeitszeugnis meist eine Dankes- und Wunschformel enthält, verzichtet das Zwischenzeugnis darauf, um Neutralität zu wahren. Dennoch muss die Sprache positiv und wertschätzend bleiben. Ein gleichbleibend professioneller Stil sorgt dafür, dass sich beide Zeugnisse harmonisch ergänzen.

Tipps für Arbeitgeber: So formulieren Sie ein professionelles Zwischenzeugnis

Arbeitgeber sollten Zwischenzeugnisse sorgfältig und objektiv formulieren. Eine klare, faire Sprache fördert die Motivation der Mitarbeitenden und verhindert Missverständnisse. Gleichzeitig dient ein gut geschriebenes Zwischenzeugnis als Ausdruck der Unternehmenskultur. Wichtig ist, dass die Aussagen belegt und nachvollziehbar sind. Arbeitgeber sollten stets darauf achten, dass das Zeugnis keine impliziten Bewertungen enthält, die zu Fehlinterpretationen führen könnten.

Klarheit & Wahrheit

Ein Zwischenzeugnis muss sowohl wahrheitsgetreu als auch wohlwollend formuliert sein. Jede Bewertung sollte auf Fakten basieren, nicht auf persönlichen Eindrücken. Aussagen über Leistung, Verhalten oder Engagement müssen belegbar sein. Arbeitgeber sollten sich auf beobachtbare Kriterien konzentrieren, um Objektivität zu gewährleisten. Übertriebene Lobeshymnen wirken ebenso unglaubwürdig wie übermässige Zurückhaltung. Ein sachlicher, klarer Stil schützt beide Parteien vor Missverständnissen.

Vermeidung von Codeworten

In der Praxis sind „Codewörter“ in Arbeitszeugnissen häufig anzutreffen, um bestimmte Eigenschaften des Mitarbeiters subtil auszudrücken. Dies kann sich negativ auf die Klarheit des Zwischenzeugnisses auswirken. Arbeitgeber sollten darauf achten, solche Formulierungen zu vermeiden oder zumindest transparent und eindeutig zu gestalten. Ein gutes Zwischenzeugnis verwendet eine klare Sprache und vermeidet unnötige Andeutungen. Die Aussagen sollten unmissverständlich und transparent sein, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Typische versteckte Formulierungen und deren mögliche Bedeutung sind beispielsweise:

  • „Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen“ → weist auf unzureichende Leistung hin.
  • „Sie zeigte Verständnis für die Belange der Kollegen“ → deutet auf Konflikte oder Anpassungsschwierigkeiten im Team hin.
  • „Er war stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ → signalisiert, dass die Ergebnisse unbefriedigend waren.
  • „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war einwandfrei“ → lässt offen, wie das Verhalten gegenüber Kollegen war, möglicherweise problematisch.
  • „Er zeigte Einsatzfreude im Rahmen seiner Möglichkeiten“ → kann auf mangelnde Belastbarkeit oder geringe Leistungsfähigkeit hinweisen.
  • „Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben mit Interesse“ → bedeutet häufig, dass sie sich zwar bemühte, aber die Qualität nicht überzeugte.

Tonalität

Die Tonalität eines Zwischenzeugnisses sollte stets professionell und respektvoll sein. Ein gutes Zeugnis sollte den Mitarbeiter wertschätzen und zugleich eine objektive Beurteilung seiner Leistungen bieten. Dabei ist es wichtig, die Balance zwischen einer positiven Rückmeldung und der sachlichen Darstellung der beruflichen Leistung zu finden. Eine zu positive Formulierung könnte als Übertreibung wahrgenommen werden, während eine zu kritische Formulierung den Mitarbeiter unnötig benachteiligen könnte.

Tipps für Arbeitnehmer: Wie fordern Sie ein Zwischenzeugnis richtig an?

Wenn ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordert, sollte dies mit Bedacht und unter Berücksichtigung des richtigen Zeitpunkts geschehen. Oftmals wird das Zwischenzeugnis in beruflichen Übergangsphasen wie bei einer internen Versetzung oder einem geplanten Karriereschritt benötigt. Es ist ratsam, die Anfrage so früh wie möglich zu stellen, um rechtzeitig eine vollständige und detaillierte Beurteilung zu erhalten. Dabei sollten Arbeitnehmer auch wissen, dass sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der ideale Zeitpunkt

Der richtige Zeitpunkt für die Anfrage nach einem Zwischenzeugnis hängt von der jeweiligen beruflichen Situation ab. Ein Zwischenzeugnis wird vor allem dann relevant, wenn sich die Aufgaben oder Rahmenbedingungen im Arbeitsverhältnis ändern. Typische Anlässe sind:

  • Vorgesetztenwechsel: um die bisherige Leistung noch durch die aktuelle Führungskraft bewerten zu lassen.
  • Längere Abwesenheit: B. vor Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, Sabbatical oder längerer Krankheit.
  • Unternehmensveränderungen: etwa bei Fusionen, Umstrukturierungen oder drohendem Stellenabbau.
  • Interne Veränderung: bei einer Beförderung, einem Abteilungswechsel oder einer neuen Position im Unternehmen.
  • Externe Bewerbung: wenn ein Stellenwechsel geplant oder in Erwägung gezogen wird.


Ein Arbeitnehmer sollte jedoch darauf achten, dass der Zeitpunkt der Anfrage professionell gewählt ist und nicht den Eindruck erweckt, dass er unmittelbar eine neue Stelle sucht.

Formulierungshilfe

Die Formulierung der Anfrage sollte höflich und professionell sein. Eine gut durchdachte Anfrage hilft dabei, den gewünschten Erfolg zu erzielen. Arbeitnehmer sollten klar formulieren, warum sie das Zeugnis benötigen und gegebenenfalls anmerken, in welchem Zeitraum sie das Zeugnis erwarten. Eine freundliche und sachliche Anfrage erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber positiv auf das Anliegen reagiert. Formulierungsbeispiele wie „Ich möchte gerne ein Zwischenzeugnis erhalten, um meine Leistungen und Ziele zu dokumentieren“ sind zielführend. Je nach Situation können unterschiedliche Formulierungen passend sein:

  • Allgemeine Anfrage:
    „Ich möchte Sie bitten, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen, um meine bisherige Tätigkeit und Leistung im Unternehmen zu dokumentieren.“
  • Bei interner Veränderung:
    „Da ich demnächst eine neue Position innerhalb des Unternehmens antreten werde, bitte ich um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses über meine bisherige Tätigkeit.“
  • Bei Vorgesetztenwechsel:
    „Da ein Wechsel in der Führungsebene bevorsteht, möchte ich gerne ein Zwischenzeugnis beantragen, das meine bisherige Zusammenarbeit mit Ihnen dokumentiert.“
  • Bei längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit, Sabbatical):
    „Vor meiner anstehenden Auszeit möchte ich gerne ein Zwischenzeugnis anfordern, um meine bisherigen Leistungen festzuhalten.“
  • Für externe Bewerbungen:
    „Ich bewerbe mich derzeit auf eine externe Position und benötige dafür ein aktuelles Zwischenzeugnis, das meine bisherige Tätigkeit und Verantwortung beschreibt.“


Eine solche sachlich formulierte Anfrage signalisiert Professionalität und Transparenz. Sie zeigt dem Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer seine Karriere aktiv und verantwortungsbewusst gestaltet.

Rechtlicher Anspruch

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn sie dieses aus einem legitimen Grund verlangen. In der Regel wird das Zwischenzeugnis dann gewährt, wenn ein konkreter Anlass vorliegt, etwa eine bevorstehende Versetzung oder ein geplanter Jobwechsel. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht jedoch nicht in jedem Fall, besonders wenn der Arbeitnehmer keine objektiven Gründe dafür vorweisen kann. Im Zweifelsfall können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um das Zeugnis zu erhalten.

Zwischenzeugnis und Bewerbung: Wie wird es genutzt?

Das Zwischenzeugnis spielt im Bewerbungsprozess eine wichtige Rolle, insbesondere wenn der Arbeitnehmer einen Karriereschritt anstrebt oder das Unternehmen wechseln möchte. In solchen Fällen dient es als Nachweis für die bisherigen Leistungen und Fähigkeiten. Ein gut formuliertes Zwischenzeugnis kann als Türöffner in Bewerbungsgesprächen dienen, da es dem potenziellen Arbeitgeber einen schnellen Überblick über die Qualifikationen und Erfahrungen des Bewerbers verschafft. Arbeitnehmer sollten das Zwischenzeugnis daher sorgfältig in ihre Bewerbungsunterlagen integrieren.

Rolle im Bewerbungsprozess

Im Bewerbungsprozess kann das Zwischenzeugnis eine wertvolle Ergänzung sein, da es den aktuellen Leistungsstand des Bewerbers widerspiegelt. Viele Unternehmen verlangen nicht nur das finale Arbeitszeugnis, sondern auch Zwischenzeugnisse, um die berufliche Entwicklung eines Kandidaten besser nachzuvollziehen. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass ihr Zwischenzeugnis ihre Stärken und Erfahrungen in einem positiven Licht darstellt. Ein gut formuliertes Zwischenzeugnis kann die Chancen erhöhen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Zwischenzeugnis als aktueller Leistungsnachweis

Ein Zwischenzeugnis dient als Leistungsnachweis und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine aktuellen beruflichen Fähigkeiten und Erfolge zu dokumentieren. In Zeiten, in denen berufliche Entwicklung und berufliche Veränderungen häufig sind, bietet das Zwischenzeugnis eine wertvolle Möglichkeit, den aktuellen Stand der Karriere festzuhalten. Es zeigt dem neuen Arbeitgeber, welche Erfahrungen der Bewerber bereits gesammelt hat und in welchen Bereichen er sich weiterentwickeln könnte.

Fazit: Das Zwischenzeugnis als wichtiges Karriereinstrument

Ein Zwischenzeugnis ist ein wichtiges Instrument für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es bietet eine objektive Bewertung der bisherigen Leistungen und kann in vielen beruflichen Situationen von entscheidender Bedeutung sein. Arbeitgeber sollten bei der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses auf Klarheit, Wahrheit und eine ausgewogene Tonalität achten, während Arbeitnehmer wissen sollten, wann und wie sie ein Zwischenzeugnis korrekt anfordern. Das Zwischenzeugnis ist ein nützliches Dokument sowohl für die eigene Karriereplanung als auch im Bewerbungsprozess. Es trägt dazu bei, die berufliche Entwicklung transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis?

Ein Zwischenzeugnis wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und beschreibt die aktuelle Leistung. Ein Arbeitszeugnis erfolgt beim Austritt und bewertet das gesamte Arbeitsverhältnis abschliessend.

Ein Anspruch besteht immer, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer internen Bewerbung oder längerer Abwesenheit. Die Grundlage bildet Art. 330a OR

Ja. Wenn das Zeugnis unvollständig oder fehlerhaft ist, kann eine Berichtigung verlangt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Korrektur vorzunehmen, sofern die Kritik berechtigt ist.

Lächelnder Mann im blauen Anzug und kariertem Hemd steht im Innenbereich vor einem unscharfen Hintergrund mit grünen Pflanzen.

Autor: Richard Meyer

Richard Meyer ist ein erfahrener Personal- und Unternehmensberater mit einem breiten Fachwissen in der Rekrutierung von Fach- und Führungskräften, insbesondere im Bereich Industrie, Technik, Chemie, Pharma und Gesundheitswesen. Mit langjähriger Erfahrung als HR-Leiter, Coach und Supervisor begleitet er Unternehmen und Fachkräfte in strategischen HR-Projekten, Führungscoaching und Outplacement-Mandaten. Seine Expertise erstreckt sich über Geschäftsaufbau, Change- und Konfliktmanagement sowie die Beratung in Trennungsprozessen. Als Mentor im kantonalen Programm Zürich unterstützt er hochqualifizierte Fachkräfte aktiv bei ihrer Stellensuche. Seine fundierte Ausbildung als Wirtschaftsingenieur, Bau- und Energieingenieur sowie Coach runden sein Profil ab und machen ihn zu einem geschätzten Experten im Personalbereich.